HRB 70495: Lonza Cologne GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Brauer, Tanja, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 70495: Lonza Cologne GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Pein, Claus-Dietmar, Staufen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Muster, Gerhard, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Muster, Gerhard, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 70495: Lonza Cologne GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Dr. Clasen, Karl, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Leimner, Jürgen, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Mehring, Gisbert, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Muster, Gerhard, Köln, * ‒.‒.‒‒; Pietsch, Stephan, Brühl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 70495: Lonza Cologne GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Dr. Pein, Claus-Dietmar, Staufen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 70495: Lonza Cologne GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Capsugel Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 97627) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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