Look & Brockmann Hausverwaltungs GmbH, Oldenburg, Alexanderstraße 366, 26127 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Henry Look Immobilien e.K. am 27.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Look & Brockmann Hausverwaltungs GmbH, Oldenburg, Alexanderstraße 366, 26127 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Henry Look Immobilien e. K. (Amtsgericht Oldenburg HRA 203325) auftretenden Kaufmann Look, Henry übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.