Lorenz & Weihing und Partner GmbH, Horb am Neckar (Blütenstr. 1, 72160 Horb am Neckar). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Lorenz & Weihing und Partner GmbH, Horb am Neckar (Blütenstr. 1, 72160 Horb am Neckar). Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
Lorenz & Weihing und Partner GmbH, Horb am Neckar (Blütenstr. 1, 72160 Horb am Neckar). Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den bzw. die Geschäftsführer, sondern durch den bzw. die Liquidatoren vertreten. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt. Geschäftsführer: Weihing, Werner, Geschäftsführer, Horb am Neckar, Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG unter Löschung der besonderen Vertretungsbefugnis neu vorgetragen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 14.04.2011 (7(4) IN 251/10) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.