Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Prokura erloschen:
Reichel, Katrin, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.10.2023
Wilhelm |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Weber, Hans, Pattensen, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Weber, Hans, Pattensen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.10.2022
Wilhelm |
HRB 7763: Lorenz Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Bogenstr. 12, 30165 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Rainer, Diplomingenieur, Hannover.
HRB 7763: Lorenz Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Bogenstr. 12, 30165 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vural, Ünal, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7763: Lorenz Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Bogenstr. 12, 30165 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2017 mit der glw Sachverständige GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 61346) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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