HRA 7900:Lorenz Dental Dresden GmbH & Co. KG, Zwickau, Großenhainer Straße 101, 01127 Dresden.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Casparistraße 3, 08056 Zwickau.
HRA 7880:Lorenz Dental Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, Großenhainer Str. 101, 01127 Dresden.Neuer Sitz: Zwickau. Der Sitz ist verlegt nach Zwickau (nun Amtsgericht Chemnitz HRA 7900).
HRA 7900:Lorenz Dental Dresden GmbH & Co. KG, Zwickau, Großenhainer Straße 101, 01127 Dresden.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Großenhainer Straße 101, 01127 Dresden. Errichtet: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 01127 Dresden, Geschäftsanschrift: Großenhainer Straße 101, 01127 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Lorenz Dental Management Dresden GmbH, Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 28767). Der Sitz ist von Dresden (bisher Amtsgericht Dresden HRA 7880) nach Zwickau verlegt.
Lorenz Dental Dresden GmbH & Co. KG, Dresden, Großenhainer Str. 101, 01127 Dresden.(Betrieb eines Labors für die Herstellung von Zahnersatz jeglicher Art und alle damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Großenhainer Str. 101, 01127 Dresden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Lorenz Dental Management Dresden GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 29178). Entstanden durch Umwandlung der Dentallabor Lorenz GmbH Dresden, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 18349).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.