Lorenz Entsorgung Transport GmbH, Nüdlingen (Altenbergstr. 29, 97720 Nüdlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2005 hat die Änderung des § 2 Abs.1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Abfuhr und der Transport von Sondermüll und Schlämmen sowie der Warentransport im nationalen und internationalen Güterkraftverkehr.
Lorenz Entsorgung Transport GmbH, Nüdlingen (Altenbergstr. 29, 97720 Nüdlingen). Die Ausgliederung wurde am 25.10.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 8470).
Lorenz Entsorgung Transport GmbH, Nüdlingen (Altenbergstr. 29, 97720 Nüdlingen). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.8.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.8.2005 ihr bisheriges Einzelunternehmen Juliane Lorenz e.K. mit dem Sitz in Nüdlingen (Amtsgericht SchweinfurtHRA 8470) übernommen.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lorenz Entsorgung Transport GmbH, Nüdlingen (Altenbergstr. 29, 97720 Nüdlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 16.8.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR auf 40.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme des ausgegliederten Einzelunternehmens " Juliane Lorenz e.K." und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Lorenz Entsorgung Transport GmbH, Nüdlingen (Altenbergstr. 29, 97720 Nüdlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 16.8.2005 hat die Änderung des § 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.8.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.8.2005 Teile des Vermögens von der Juliane Lorenz e.K. mit dem Sitz in Nüdlingen (Amtsgericht Schweinfurt HRA8470) übernommen.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
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