HRB 108804: Lorenz Holz GmbH, Hamburg, Moorfleeter Deich 497, 21037 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ochsenwerder Norderdeich 7, 21037 Hamburg.
LoHoG Lorenz Holz GmbH, Hamburg, Moorfleeter Deich 497, 21037 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Lorenz Holz GmbH.
LoHoG Lorenz Holz GmbH, Hamburg, Moorfleeter Deich 497, 21037 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2009. Geschäftsanschrift: Moorfleeter Deich 497, 21037 Hamburg. Gegenstand: die Durchführung von Schnee- und Eisräumung und Winterdienst, sofern nicht eine Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Holz, Lorenz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (die Teilbetriebe Schnee- und Winterdienst sowie Lkw-Reparaturwerkstatt) der Holz & Möller GmbH - geändert in: Möller Industriedienstleistungen GmbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 100332) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 26.02.2009. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.03.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.