HRB 10745 B: Lorenz Kfz-Dienst GmbH, Berlin, c/o Sven Lorenz, Grunewaldstraße 41 A, 12165 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Sven Lorenz, Grunewaldstraße 41 A, 12165 Berlin
HRB 10745 B: Lorenz Kfz-Dienst GmbH, Berlin, c/o Sven Lorenz, Kurfürstendamm 36, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Sven Lorenz, Kurfürstendamm 36, 10719 Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Lorenz, Wolfgang
Lorenz Kfz-Dienst GmbH, Berlin, Brentanostr. 72, 12163 Berlin. Gegenstand: ferner: d) Die Ausübung von Verlagsgeschäften, insbesondere im Bereich der Musik, e) der Erwerb von Musikverlagslizenzen sowie der An- und Verkauf von Noten und anderen optisch wahrnehmbaren Verlagserzeugnissen, f) der An- und Verkauf von Copyright sowie die Produktion von Ton-, Fernseh-, Video- und Filmaufnahmen und deren Verkauf und Vermietung, die Vergabe von Lizenzen sowie mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängende Werbemaßnahmen, g) Werbung für Künstler, die Durchführung, Verkauf und Vermietung von Shows, die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie aller mit dem Geschäftszweig in Verbindung stehender Geschäfte. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
Lorenz Kfz-Dienst GmbH, Berlin, Brentanostr. 72, 12163 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Brentanostr. 72, 12163 Berlin Gegenstand: ferner: c) Vermittlung von Versicherungen jeder Art. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wolo Musikverlag, Produktions- und Versicherungsvermitlungs GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 24566 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..