HRB 10763 PI: Lothar Schubert Beteiligungs GmbH, Münsterdorf, Lütt Moor 7, 25587 Münsterdorf. Geschäftsführer: 2. Dahler, Björn, * ‒.‒.‒‒, Buchholz in der Nordheide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 10763 PI: Lothar Schubert Beteiligungs GmbH, Münsterdorf, Lütt Moor 7, 25587 Münsterdorf. Kapital: 54.079,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 ist das Kapital um 22.474,00 EUR auf 54.079,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 19.12.2019 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 10763 PI: Lothar Schubert Beteiligungs GmbH, Münsterdorf, Lütt Moor 7, 25587 Münsterdorf. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.12.2019 Teile des Vermögens der DAHLER & COMPANY GROUP GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 62597) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 10763 PI: Lothar Schubert Beteiligungs GmbH, Münsterdorf, Lütt Moor 7, 25587 Münsterdorf. Kapital: 31.605,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung des Spaltungsvertrages vom 05.12.2019 um 1.605,00 EUR auf 31.605,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.
HRB 10763 PI: Lothar Schubert Beteiligungs GmbH, Münsterdorf, Lütt Moor 7, 25587 Münsterdorf. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tage, Teile ihres Vermögens als Ganzes auf die LSDC Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Münsterdorf (Amtsgericht Pinneberg, HRB 14581 PI) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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