Love in Braunschweig GmbH, Hannover, (Lister Damm 17 A, 30163 Hannover).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Love in Braunschweig GmbH, Hannover (Lister Damm 17 A, 30163 Hannover). Mit der Golo Vertriebs GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 60469) als herrschendem Unternehmen ist am 07.07.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Love in Braunschweig GmbH, Hannover (Lister Damm 17 A, 30163 Hannover). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 13.06.2008. Einzelhandel und der Großhandel mit Schuhen und Bekleidung. Die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Golebiowski, Thomas, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Look, Wolfgang, Hannover, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Golo Vertriebs-GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 60469 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.06.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2008. Die Ausgliederung wird wirksam durch heutige Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.