HRB 6934: Loy Kommunikations- und Datentechnik GmbH, Leipzig, Eisenbahnstraße 111 b, 04315 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 12.08.2015 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Leipzig, HRA 17435) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6934: Loy Kommunikations- und Datentechnik GmbH, Leipzig, Eisenbahnstraße 111 b, 04315 Leipzig. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 14.07.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Hans-Jörg Loy (nunmehr: Loy Kommunikations- und Datentechnik e.K. mit Niederlassung in Leipzig) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.