HRB 33215: Lucertola Media GmbH, Schwabach, Limbacher Str. 82, 91126 Schwabach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Blumenstock Peter, Schwabach, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 33215: Lucertola Media GmbH, Schwabach, Limbacher Str. 82, 91126 Schwabach. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Mediendienstleistungen und Postproduktion im Bereich Film & Video.
HRB 33215: Lucertola Media GmbH, Schwabach, Limbacher Str. 82, 91126 Schwabach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2016. Geschäftsanschrift: Limbacher Str. 82, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: Medienleistungen und Postproduktion im Bereich Film & Video. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blumenstock, Peter, Schwabach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Lucertola Media - Peter Blumenstock e.K. mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg HRA 17657) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.