HRB 6621: Lucien Ortscheit GmbH, Saarbrücken, Stromstraße 6-8, 66115 Saarbrücken. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der LO Holding GmbH mit Sitz in Königstein (AG Königstein, HRB 10471) wurde am 02.06.2020 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen.
HRB 6621: Lucien Ortscheit GmbH, Saarbrücken, Stromstraße 6-8, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2020 mit der LO Holding GmbH mit Sitz in Königstein (Amtsgericht Königstein HRB 10471) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6621: Lucien Ortscheit GmbH, Saarbrücken, Ursulinenstraße 63, 66111 Saarbrücken. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stromstraße 6-8, 66115 Saarbrücken.
Lucien Ortscheit GmbH, Saarbrücken (Ursulinenstraße 63, 66111 Saarbrücken). Der mit der Westlake Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG, Homburg (AG Saarbrücken HRA 8971) am 08.05.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.06.2007 zum 31.12.2007 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.