Lucky Look OHG Hansbuer und Refus, Hamm, Münsterstraße 5, 59065 Hamm. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lucky Look GmbH am 31.05.2011 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lucky Look OHG Hansbuer und Refus, Hamm, Münsterstraße 5, 59065 Hamm. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Münsterstraße 5, 59065 Hamm. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.03.2011 mit der Lucky Look GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 7036) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.