HRB 182233 B: Ludefa Asset Management GmbH, Berlin, Tempelhofer Damm 118, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Verschmelzung wurde am 11.04.2022 ist das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Bulgarisches Handelsregister, Nr. EIK 204757960) eingetragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 182233 B: Ludefa Asset Management GmbH, Berlin, Tempelhofer Damm 118, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 18.11.2021, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat, auf die Lutz.bg EOOD mit Sitz in Varna/Bulgarien (eingetragen im bulgarischen Handelsregister unter der Nummer EIK 204757960) verschmolzen. Die Eintragung wird erst unter der Voraussetzung des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam.
HRB 182233 B: Ludefa Asset Management GmbH, Berlin, Tempelhofer Damm 118, 12099 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Bekanntmachung gem. § 10 HGB wie folgt: Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans zum Handelsregister eingereicht worden. Beteiligt sind die Ludefa Asset Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182233) als übertragende Rechtsträgerin und die Lutz.bg EOOD mit Sitz in Varna/Bulgarien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bulgarischen Rechts, eingetragen im bulgarischen Handelsregister unter der Nummer EIK 204757960 als aufnehmende Rechtsträgerin. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minder- heitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesell- schaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kos- tenlos eingeholt werden können a) Rechte der Gläubiger der Ludefa Asset Management GmbH und der Lutz.bg EOOD aa) Ludefa Asset Management GmbH Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können. Ein Recht auf Sicherheits- leistung besteht daher nur hinsichtlich solcher Ansprüche, die entstanden, aber noch nicht fällig sind. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft ma- chen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die betreffende Forderung muss durch die Verschmelzung konkret gefährdet wer- den. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche For- derungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmel- zungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeu- tung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegen die Ludefa Asset Management GmbH, Tem- pelhofer Damm 118, Berlin 12099, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Be- schreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforder- lich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind gefordert werden muss. bb) Lutz.bg EOOD Der allgemeine Schutz der Interessen der Gläubiger bei einer erfolgten Verschmel- zung zur Aufnahme oder Verschmelzung zur Neugründung ist von dem Gesetzge- ber in dem Art. 263k des bulgarischen Handelsgesetzes (HG) gesichert. Gemäß dessen Abs. 1 , um vor allem die Vermögensreche der neu gegründeten oder der aufnehmenden Gesellschaft zu gewährleisten, werden die Verwaltungsorgane der aufnehmenden Gesellschaft verpflichtet, das auf diese übertragene Vermögen für eine Frist von sechs Monaten getrennt vom Vermögen der aufnehmenden Gesell- schaft zu verwalten. In der oben genannten Frist darf jeder Gläubiger einer übertra- genden und im Handelsregister bereits gelöschten Gesellschaft, dessen Forderung nicht gesichert und vor dem Datum der Verschmelzung zur Aufnahme oder der Ver- schmelzung zur Neugründung entstanden ist, von der neugegründeten oder aufneh- menden Gesellschaft die Erfüllung oder eine bestimmte Sicherung der Forderung fordern, unabhängig davon, ob die Fälligkeit der Forderung bereits eingetreten ist oder nicht. Die Sicherung erfolgt meistens durch Verpfändung von Mobilien oder Forderungen oder Immobilienhypotheken. Falls die Forderung des Gläubigers nicht erfüllt wird, hat er gem. Art. 263k, Abs. 2, S. 2 HG das Recht, sich wahlweise aus den Rechten, die seinem Schuldner gehören, zu befriedigen. Als zusätzliche Garan- tie ist im Art. 263k, Abs. 3 HG vorgesehen, dass die Mitglieder der Verwaltungsor- gane der aufnehmenden oder der neu zu gründenden Gesellschaft eine gesamtschuld- nerische persönliche Haftung für die separate Verwaltung gegenüber den Gläubi- gern tragen. b) Rechte der Minderheitsgesellschafter (1) Ludefa Asset Management GmbH Die Ludefa Asset Management GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Daher ist die Angabe der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minder- heitsgesellschafter entbehrlich. (2) Lutz.bg EOOD Lutz.bg EOOD hat keine Minderheitsgesellschafter. Daher ist die Angabe der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minder- heitsgesellschafter entbehrlich. c) Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG Unter folgenden Anschriften können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Ludefa Asset Management GmbH Tempelhofer Damm 118, Berlin 12099 und Lutz.bg EOOD Stadt Varna, Stadtteil Mladost Bl. 133, Eing. 8, Et. 5 Bulgarien
HRB 182233 B: Ludefa Asset Management GmbH, Berlin, Tempelhofer Damm 118, 12099 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Hoffmann, Simone
HRB 182233 B: Ludefa Asset Management GmbH, Berlin, Tempelhofer Damm 118, 12099 Berlin. Prokura: 1. Hoffmann, Simone, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
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