Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Feiler, Ernst Kurt Ludwig, Falkensee, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.06.2023
Haydu |
HRB 117743: Ludwig Kameraverleih GmbH, München, Lehrer-Götz-Weg 17, 81825 München. Bestellt: Geschäftsführer: Feiler, Ernst Kurt Ludwig, Falkensee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 117743: Ludwig Kameraverleih GmbH, München, Lehrer-Götz-Weg 17, 81825 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Allegretti, Monika, Köln, * ‒.‒.‒‒; Neuhaus, Günter, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 117743: Ludwig Kameraverleih GmbH, München, Lehrer-Götz-Weg 17, 81825 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ludwig, Martin, Kameramann, München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Laucher, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ludwig Kameraverleih GmbH, München, Lehrer-Götz-Weg 17, 81825 München. Die Ludwig Broadcast & Media Service GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110780) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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