HRB 211573: Ludwig Wahl GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Ludwig Wahl GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Bestellt als Liquidator: Schulz, Dieter, Sulz am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Liquidator: Wahl, Ludwig, Neuhausen auf den Fildern, * ‒.‒.‒‒.
Ludwig Wahl GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Liquidation) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahl, Ludwig, Neuhausen auf den Fildern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Wahl, Ludwig, Neuhausen auf den Fildern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Ludwig Wahl GmbH, Neuhausen auf den Fildern, Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital, Stammeinlage ) und § 7 ( Gesellschafterbeschlüsse ) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und sodann um 37.835,00 EUR auf 227.013,00 EUR erhöht worden. Geschäftsanschrift: Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital nun: 227.013,00 EUR.
Ludwig Wahl GmbH, Neuhausen auf den Fildern (Schönbuchstr. 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern). Der zwischen der Gesellschaft und der "Wahl & Co. KG", Neuhausen auf den Fildern (Amtsgericht Stuttgart HRA 211138) am 19.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.