Luftsportclub (LSC) Waltrop-Brambauer e. V., Lünen (Elsa-Brändström-Str. 45a, 44536 Lünen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Flugsportgruppe Lünen e.V. im Deutschen Aero-Club e.V. (DAeC) am 09.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Luftsportclub (LSC) Waltrop-Brambauer e. V., Lünen (Elsa-Brändström-Str. 45a, 44536 Lünen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.03.2013 mit dem Flugsportgruppe Lünen e.V. im Deutschen Aero-Club e.V. (DAeC) mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund VR 20242) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.