Luftsportfreunde Westerstede e. V., Westerstede, (An der Mühle 5, 26655 Westerstede).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vereins Fliegerfreunde Conneforde e.V. am 23.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 3 Satz 3 Nr. 4 b VRV. Der Verein ist erloschen.
Luftsportfreunde Westerstede e. V., Westerstede, (An der Mühle 5, 26655 Westerstede).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.12.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2008 mit dem Verein Fliegerfreunde Conneforde e.V. mit Sitz in Westerstede, OT Conneforde (Amtsgericht Oldenburg, VR 200254) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.