HRA 41166: Luftstrom Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Mühlheim am Main, Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: LUFTSTROM Verwaltungsgesellschaft mbH, Freiensteinau (Amtsgericht Gießen HRB 7221). Die LUFTSTROM Projektgesellschaft mbH & Co. KG hat das Handelsgeschäft ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 41166: Luftstrom Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Mühlheim am Main, Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Luftstrom GmbH, Freiensteinau (Amtsgericht Gießen HRB 7952). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: LUFTSTROM Verwaltungsgesellschaft mbH, Freiensteinau (Amtsgericht Gießen HRB 7221), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 41166: Luftstrom Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Mühlheim am Main, Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main.
HRA 41166: Luftstrom Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Mühlheim am Main, Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Luftstrom GmbH, Freiensteinau (Amtsgericht Gießen HRB 7952), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Luftstrom Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Mühlheim am Main, (Mainstraße 20, 63165 Mühlheim am Main).(Planung, Errichtung, Berieb und Vertrieb von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Luftstrom GmbH, Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43588), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Luftstrom Energiegesellschaft mbH mit dem Sitz in Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11750) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.