Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
9 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Luhmann, Frank
Änderung zu Nr. 1:
Liquidator:
Luhmann, Günter, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
08.02.2024
Schröder |
HRB 16810 B: Luhmann Gruppe GmbH, Berlin, Horazweg 33, 12109 Berlin. Geschäftsführer: 2. Luhmann, Frank, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Luhmann Gruppe GmbH, BerlinHorazweg 33, 12109 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Elise Hoche Bestattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 24087) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Luhmann Gruppe GmbH, BerlinHorazweg 33, 12109 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Funeral Bestattungsdienstleistungen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 103084) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Luhmann Gruppe GmbH, BerlinHorazweg 33, 12109 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bestattungsinstitut Herbert Richert GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 43491) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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