HRB 727135: Luise Layher GmbH, Brackenheim, Stocksberg 1, 74336 Brackenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Glück, Patricia, geb. Reichardt, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Reichardt, Martina, Murnau, * ‒.‒.‒‒; Reichardt, Dominik, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 727135:Luise Layher GmbH, Brackenheim, Stocksberg 1, 74336 Brackenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2015 hat mit Abänderung vom 13.07.2015 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) Abs. 1 und 2, § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 2, § 10 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) Abs. 3 und § 17 (Bewertung von Geschäftsanteilen, Abfindung) beschlossen.
HRB 727135:Luise Layher GmbH, Güglingen, Güglinger Str. 7, 74363 Güglingen.Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Brackenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Stocksberg 1, 74336 Brackenheim.
Luise Layher GmbH, Güglingen (Güglinger Str. 7, 74363 Güglingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2008. Gegenstand: An- und Verkauf, die Verpachtung, Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Erbbaurechten und Raumeigentumsrechten. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Glück, Lorenz, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒; Layher, Luise, Brackenheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Luise Layher GmbH & Co.KG", Güglingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 320282) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.