HRB 25490: Lukas Münch, Sanitär-, Heizungs- und Umwelttechnik GmbH, Buchholz, Pantaleonstraße 37, 53567 Buchholz. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 38, 53567 Buchholz.
HRB 25490: Lukas Münch, Sanitär-, Heizungs- und Umwelttechnik GmbH, Buchholz, Pantaleonstraße 37, 53567 Buchholz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2017. Geschäftsanschrift: Pantaleonstraße 37, 53567 Buchholz. Gegenstand: Betrieb eines Sanitär-, Heizungs- und Umwelttechnik-Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte durchzuführen. Sie ist befugt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und andere Unternehmen zu erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Münch, Lukas Johannes, Buchholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Münch, Lukas Johannes, Buchholz, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma "Lukas Münch, Sanitär-, Heizungs- und Umwelttcchnik e.K." in Buchholz (HRA 21413) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.03.2017. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.