Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anklam, Hospitalstraße 19, 17389 Anklam. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kliniken Anklam-Ueckermünde g.GmbH, Ueckermünde am 09.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anklam, Hospitalstraße 19, 17389 Anklam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der Kliniken Anklam-Ueckermünde g.GmbH mit Sitz in Ueckermünde (AG Neubrandenburg HRB 5937) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anklam, Hospitalstraße 19, 17389 Anklam. Bestellt als Geschäftsführer: Bachmann Teuwsen, Cyrill, Zürich/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wendel, Volker, Küsnacht ZH/Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anklam, Hospitalstraße 19, 17389 Anklam.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) und mit ihr den Wegfall des § 5 beschlossen.
Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Anklam, Hospitalstraße 19, 17389 Anklam.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2010 mit der LHS Lukas Hospital Service-Gesellschaft mbH mit Sitz in Anklam (AG Stralsund HRB 5484) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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