HRB 28314: Lukeneder GmbH, Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring 41, 08056 Zwickau. Einzelprokura: Schnider, Matthäus Peter, Wien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28314: Lukeneder GmbH, Zwickau, Lindenplatz 2, 08058 Zwickau. Änderung der Geschäftsanschrift: Dr.-Friedrichs-Ring 41, 08056 Zwickau.
HRB 28314:Lukeneder GmbH, Zwickau, Lindenplatz 2, 08058 Zwickau.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schnider, Michaela Maria, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 28314:Lukeneder GmbH, Zwickau, Lindenplatz 2, 08058 Zwickau.Die Lukeneder Biogas & Tierhygiene GmbH mit Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 27083) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Lukeneder GmbH, Zwickau, Lindenplatz 2, 08058 Zwickau. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.08.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens R. Lukeneder Umweltschutz & Spezialpräparate e. K. mit Niederlassung in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRA 7044) als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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