HRB 93079: Luneta Erlangen Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über den geplanten grenzüberschreitenden Formwechsel der Luneta Erlangen Immobilien GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, und mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland in die Matrix Erlangen Immoblien S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht Luxemburgs, mit Sitz in der Stadt Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg eingereicht worden.Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 93079 eingetragen.Nach dem Formwechsel wird die Gesellschaft im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) eingetragen.Rechte von Gläubigern und MinderheitsgesellschafternGläubigerrechte:Im Fall einer grenzüberschritenden Verschmelzung können Gläubiger Rechte nach § 122j UmwG ausüben. Sie können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Gesellschaft anmelden, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Umwandlungsmaßnahme die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet ist.Sicherheitsleistung kann nur für solche Forderungen verlangt werden, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Formwechselbeschlusses entstanden sind. Nach Ablauf von zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Formwechselbeschlusses kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Die bisherigen Geschäftsanteile an der formwechselnden Gesellschaft werden zu Geschäftsanteilen an der umgewandelten Gesellschaft in der Rechtsform der S.à r.l. Sämtliche Geschäftsanteile werden von den Gesellschaftern CCP 5 Matrix Holding S.à r.l. und NM New Matrix GmbH gehalten, die bereits erklärt haben, dem Formwechsel zuzustimmen. Daher wurden keine besonderen Vorkehrungen zur Geltendmachung der Rechte von Minderheitsgesellschaften getroffen. Im Fall einer analogen Anwendung der Vorschriften über die grenzüberschreitende Verschmelzung ergeben sich die gesetzlichen Rechte der Minderheitsgesellschafter im Wesentlichen aus § 122h und § 122i UmwG analog. § 122h UmwG gewährt dem Minderheitsgesellschafter unter bestimmten Bedingungen das Recht, gegen die Umwandlung mit der Begründung zu klagen, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen sei. Nach § 122i UmwG (analog) ist die Gesellschaft verpflichtet, unter den in § 122i UmwG genannten Voraussetzungen einem Gesellschafter, der der Umwandlung widerspricht, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Abfindung anzubieten.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Rechte können jederzeit kostenlos unter der folgenden Adresse eingeholt werden: Greenberg Traurig Germany, LLP, Budapester Str. 35, 10787 Berlin.Gesellschafter und Gläubiger (Arbeitnehmer gibt es nicht) haben die Möglichkeit, bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zum Formwechsel an die Gesellschaft zu übermitteln.Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.Sämtliche Gesellschafter haben bereits erklärt, auf eine Umwandlungsprüfung und die Erstellung eines Prüfungsberichts zu verzichten.
Feldbergstr. 27-29
61440 Oberursel
Kaiserstr. 6, 60311 Frankfurt
Neue Mainzer Str. 20, 60311 Frankfurt
Eschersheimer Landstr. 223, 60320 Frankfurt
Sebastianstr. 31, 91058 Erlangen
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH