HRB 7667: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH, Lunzenau, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau. Liquidator: Reichel, Holger, Königslutter, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 05.12.2019, AZ: 314 IN 1655/19, wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH. Neuer Gegenstand: Geschäftsführung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafter an der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Papier und Rohfilzpappe ist. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Erfurt, Henrik, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Reichel, Holger, Königslutter, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Frank, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Retford Deutschland GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33080) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Bestellt: Geschäftsführer: Erfurt, Henrik, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.