Lupus alpha Asia GmbH, Frankfurt am Main, Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lupus alpha Business Solutions GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lupus alpha Asia GmbH, Frankfurt am Main, Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Suzuki, Naoki, Tokyo/Japan, * ‒.‒.‒‒.
Lupus alpha Asia GmbH, Frankfurt am Main, Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Rheinwald, Stefan, Johannesberg-Breunsberg, * ‒.‒.‒‒.
Lupus alpha Asia GmbH, Frankfurt am Main (Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2007. Gegenstand: Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen und technischer Unterstützung in Form von Finanzanalysen und Produktentwicklung, insbesondere in Bezug auf Aktienwerte von japanischen und asiatischen Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung, gegenüber Lupus alpha und ihren Konzerngesellschaften, im Rahmen der in § 2 (6) Satz 1 Nr. 5 des Kreditwesengesetzes vorgesehenen Ausnahmeregelung. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder übt andere Tätigkeiten aus, für die in Deutschland Genehmigungen erforderlich sind; die Gesellschaft erstellt keine Finanzanalysen im Sinne von § 34b des Wertpapierhandelsgesetzes oder gibt diese weiter. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fickel, Karl, Usingen-Eschbach, * ‒.‒.‒‒; Rheinwald, Stefan, Johannesberg-Breunsberg, * ‒.‒.‒‒; Suzuki, Naoki, Tokyo/Japan, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.