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c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung, Forschung,
Konzeption und Durchführung von
Bildungsangeboten, Projekten und
Kampagnen mit dem Ziel der
Bewusstseinsbildung, Bildung für
nachhaltige Entwicklung und
Nachhaltigkeitsentwicklung im urbanen und
ländlichen Raum.
2. a) Zweck der gemeinnützigen
Gesellschaft ist die Förderung von
gemeinnützigen Zwecken ausschließlich
und unmittelbar i.S.d. Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Zweckerfüllung,
Mittelbeschaffung und Förderung kann
folgende Ziffern des Kataloges des §52
Abs. 2 AO umfassen:
(1) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
(2) die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege;
(3) die Förderung der Jugendhilfe;
(4)die Förderung von Kunst und Kultur;
(5) die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung;
(6)die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes;
(7) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
(8)die Förderung des Wohlfahrtswesens;
(9) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
(10) die Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz;
(11) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern;
(12) die Förderung des Schutzes von
Familie;
(13) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind;
(14) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
Zwecke.
b) Der Satzungszweck wird verwirklicht
durch folgende Maßnahmen:
Die Initiierung, Weiterentwicklung und
Durchführung von Bildungs- und
Beratungsangeboten für nachhaltige
Entwicklung im Sinne der
Verbraucher:innenberatung und -bildung,
Volks- und beruflichen Bildung.
Die Umsetzung von Vorträgen,
Workshops, Projekten, Veranstaltungen,
kulturellen Angeboten und Kampagnen im
Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung
orientiert an den globalen
Nachhaltigkeitszielen mit Schwerpunkten in
den Bereichen Klimaschutz und -
anpassung, Umwelt-, Natur- und
Ressourcenschutz, bürgerschaftliches
Engagement, der Heimatpflege im Sinne
der Ortsverschönerung, Biodiversität,
Forschung, Inklusion und Gleichstellung der
Geschlechter und innerhalb der Familie,
Demokratieförderung,
Entwicklungszusammenarbeit/ Globales
Lernen, Gesundheit, Jugendhilfe, Kunst
und Kultur, gesellschaftliche Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, die
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements, Verbraucher:innenschutz
und nachhaltiges Wirtschaften und Konsum
im Sinne der o.g. Zwecke.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres
Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte
berechtigt, die den
Unternehmensgegenstand unmittelbar zu
fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres
Satzungszwecks kann sie auch
Tochtergesellschaften gründen oder sich an
anderen Gesellschaften beteiligen.
Die Lust auf besser leben gGmbH fungiert
als Bildungs- bzw. Kompetenzzentrum für
nachhaltige Entwicklung. Als solches ist sie
Anlaufstelle und Netzwerk und fördert den
intersektoralen und intersektionalen
Austausch zwischen Akteursgruppen auf
lokaler und regionaler Ebene; Bürger:innen
sowie Unternehmer:innen erhalten
Informationen und bilden sich über die
Teilnahme an Veranstaltungen, Beratung
und (beruflichen) Bildungsprojekten in ihrer
Stadt weiter. Bürger:innen in prekären
Situationen erhalten kostenfreie Beratung,
um nicht von der Entwicklung
ausgeschlossen zu sein. 3. Dafür
eingenommene Beiträge und
Sachleistungen dienen der Zweckerfüllung
der gemeinnützigen Gesellschaft und fallen
somit in den Zweckbetrieb.
4. Die Anschubfinanzierung innovativer
zukunftsfähiger Projekte zur Nachhaltigkeit
soll durch das Einwerben von Spenden und
die Beschaffung von Mitteln zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinwohlorientierter Projekte im In- und
Ausland erfolgen.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter:innen dürfen
keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
Die Körperschaft darf im Sinne des § 58
Nr. 1AO. Mittel weiterleiten. Sie dient damit
der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke. |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Haas, Marlene, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geändert, nun:
Geschäftsführerin:
von Winning, Alexandra, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in dem § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
20.01.2025
Dimmer
b)
Fall 9 |