Lutterberg Logistics GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg am 03.06.2013 wirksam geworden.
Lutterberg Logistics GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 19.03.2013 mit der Invista European RE Lutterberg PropCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre des Commerce et des Sociétés B 112735) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lutterberg Logistics GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Der Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung sind die Lutterberg Logistics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland als übertragende Gesellschaft und die Invista European RE Lutterberg PropCo S.à r.l. eine Société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg als übernehmende Gesellschaft beteiligt. a) Lutterberg Logistics GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 79733. b) Invista European RE Lutterberg PropCo S.à r.l. ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 112735. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Lutterberg Logistics GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Lutterberg Logistics GmbH Sicherheit für ihre Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Ansprüche zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Das Recht auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Lutterberg Logistics GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Dabei ist der Anspruch des Gläubigers, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich bei der Lutterberg Logistics GmbH unter der vorgenannten Anschrift anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben. In der Anmeldung muss der Gläubiger Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird. Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen. Die vorgenannte Anmeldung des Anspruchs (einschließlich Darlegung von Umständen, die eine Gefährdung des Anspruchs erwarten lassen, und Glaubhaftmachung der Umstände) muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Lutterberg Logistics GmbH. Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht auf Sicherheitsleistung zu. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Invista European RE Lutterberg PropCo S.à r.l. ergeben sich aus Artikel 268 (1) des luxemburgischen GmbH-Gesetzes. Gemäß Artikel 262 (2) c) des luxemburgischen GmbH-Gesetzes ist auf die Gläubigerrechte hinzuweisen. Die Gläubiger der miteinander verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungungsplans gemäß Artikel 273 des luxemburgischen GmbH-Gesetzes begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei (2) Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaff ihren Sitz hat (Magistrat présidant la chambre du tribunal d arrondissement, dans le resort duquel la société débitrice a son siège social, siégeant en matière commerciale et comme en matière en de référés), im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. c) Bei der Lutterberg Logistics GmbH können unter deren Geschäftsanschrift c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden. d) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der Lutterberg Logistics GmbH noch bei der Invista European RE Lutterberg PropCo S.à r.l vorhanden sind.
Lutterberg Logistics GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Boersen, Hermanus Cornelis Maria, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Andreas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lutterberg Logistics GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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