Lux Kellerbau GmbH, Georgensgmünd (Pleinfelder Straße 64, 91166 Georgensgmünd). Die Verschmelzung wurde am 09.07.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 11456).
Lux Kellerbau GmbH, Georgensgmünd (Pleinfelder Straße 64, 91166 Georgensgmünd). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LUX-HAUS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Georgensgmünd (Amtsgericht Nürnberg HRA 11456) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.