HRB 89108: M&L AG, Frankfurt am Main, Schwarzwaldstr. 122, 60528 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 89108: M&L AG, Frankfurt am Main, Schwarzwaldstr. 122, 60528 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Kessler, Marcus, Dreieich, * ‒.‒.‒‒.
M&L AG, Frankfurt am Main, Schwarzwaldstr. 122, 60528 Frankfurt am Main.Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.07.2010. Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstr. 122, 60528 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung, Planung und Durchführung von computergesteuerten, individuellen Marketingprogrammen auf der Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnologien - Direktmarketing-Service. Aufbau, Ausbau und Pflege von Marketing-Datenbanken zur Vertriebsunterstützung. Entwicklung und Implementierung von Benutzeroberflächen zur Darstellung des verfügbaren Informations-Spektrums. Analyse und Präsentation. Grundkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Lessnich, Jürgen, Büttelborn, * ‒.‒.‒‒; Mauer, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der M&L Mauer Marketing Services GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 37530). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.