HRB 27386: M&M Gesundheits- und Pflegedienst GmbH, Leipzig, Holzhäuser Straße 75, 04299 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Holzhäuser Straße 78 a, 04299 Leipzig. Änderung des Familiennamens (bisher: Mielke) zum Geschäftsführer: Kühn, Rico Oliver, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung des Wohnorts zum Geschäftsführer: Matthees, Daniel, Mügeln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
M&M Gesundheits- und Pflegedienst GmbH, Leipzig, Holzhäuser Straße 75, 04299 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2011. Geschäftsanschrift: Holzhäuser Straße 75, 04299 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: die Versorgung und Betreuung von Patienten (einschließlich Kindern) nach § 72 SGB XI für ambulante Pflege sowie Versorgung lt. §§ 132 und 132a Abs. 2 SGB V mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Im Weiteren werden alle dem Geschäftszweck dienlichen Serviceleistungen angeboten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matthees, Daniel, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Mielke, Rico Oliver, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der M&M Gesundheits- und Pflegedienst Daniel Matthees & Rico Mielke OHG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 16354). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.