Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
11.10.2022
Wilhelm |
2 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Simsek, Kemal, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.07.2004
Fissmer |
HRB 8487: M&S Bauunternehmen GmbH, Hennef, Letterstraße 53, 53773 Hennef. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzverfahren durchgeführt und nach § 200 InsO aufgehoben wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.
HRB 8487: M&S Bauunternehmen GmbH, Hennef, Letterstraße 53, 53773 Hennef. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Musullu, Yücel, Hennef, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8487: M&S Bauunternehmen GmbH, Hennef, Letterstraße 53, 53773 Hennef. Das Registergericht hat festgestellt, dass der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer/Liquidator aufgrund eines Auschlussgrundes im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 a) GmbHG nicht befugt ist, dieses Amt auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung des Geschäftsführers/Liquidators im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amt wegen zu löschen ist.Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
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