HRB 10443 NP: M+W IPSC GmbH, Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111, 16303 Schwedt/Oder. Die Verschmelzung ist mit der am 19.08.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stuttgart, HRB 17278) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 10443 NP: M+W IPSC GmbH, Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die M+W Process Industries GmbH (künftig: M+W Central Europe GmbH) mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 17278) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
HRB 10443 NP: M+W IPSC GmbH, Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111, 16303 Schwedt/Oder. Geschäftsführer: Gaudig, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Merseburg, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 10443 NP: M+W IPSC GmbH, Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111, 16303 Schwedt/Oder. Die Spaltung ist mit der am 25.06.2013 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 10443 NP: M+W IPSC GmbH, Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111, 16303 Schwedt/Oder. Kapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2013 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der IPSC Ingenieurservice GmbH mit Sitz in Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin HRB 10286 NP) auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage Teile des Vermögens der IPSC Ingenieursercice GmbH mit Sitz in Schwedt/Oder (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10286 NP), nämlich den operativen Geschäftsbetrieb, übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
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