HRB 21464: M+W Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Joseph-von Fraunhofer-Str. 13, 44227 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer XIV (Bewertung und Abfindungsentgelt) beschlossen.
HRB 21464: SCIA Software GmbH, Dortmund, Emil-Figge-Straße 76 - 80, 44227 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern I (Firma und Sitz) und II (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: M+W Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Joseph-von Fraunhofer-Str. 13, 44227 Dortmund. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung an Kapitalgesellschaften einschließlich der Beteiligung an börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland sowie anderen Wertpapieren, Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen.
SCIA Software GmbH, Dortmund, (Emil-Figge-Straße 76 - 80, 44227 Dortmund).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. August 2008. Gegenstand: der Vertrieb von Bausoftware und Support. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mladenov, Aleksandar, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Wrede, Helmut, Soest, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCIA Wrede & Mladenov OHG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 16719) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11. August 2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.