HRA 2545: "MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MÖLK Pressegrosso Vertriebs GmbH & Co. KG am 04.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 2545: "MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2018 mit der MÖLK Pressegrosso Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 6460) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Berichtigt aufgrund eines Schreibfehlers im Datum: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Mölk Media Verlagsvertretungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Mölk Media Verlagsvertretungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück.Geschäftsanschrift: Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück.