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MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG, Osnabrück (HRA 2545) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Berghoffstr. 11
49090 Osnabrück
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 2545
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG aus Osnabrück war im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer HRA 2545 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 5

Calendar 10.01.2019
Löschung

HRA 2545: "MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MÖLK Pressegrosso Vertriebs GmbH & Co. KG am 04.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 04.01.2019
Veränderung

HRA 2545: "MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2018 mit der MÖLK Pressegrosso Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 6460) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.09.2013
Berichtigung

"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Berichtigt aufgrund eines Schreibfehlers im Datum: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Mölk Media Verlagsvertretungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.09.2013
Veränderung

"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Mölk Media Verlagsvertretungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 15.01.2009
Veränderung

"MÖLK Pressegrosso GmbH & Co. KG.", Osnabrück, Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück.Geschäftsanschrift: Berghoffstr. 11, 49090 Osnabrück.

Historie 1

10.01.2019
Registervorgang

Löschung 10.01.2019