Die MÜHLEN-QUARTIER gGmbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 791054 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.06.2023 hat die MÜHLEN-QUARTIER gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie der Jugendhilfe, der Bildung, von Kunst und Kultur, der Denkmalpflege, des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Religion, mildtätiges Handeln sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. 2) Der Satzungszweck wird verwirklicht unmittelbar selbst durch eigene operative Maßnahmen oder durch die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der unter Abs. 1 genannten gemeinnützigen Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, beispeilweise durch a) Einrichtung, Unterhaltung, Betrieb und Förderung des modellhaften Wohn- und Lebensprojekts MÜHLEN-QUARTIER mit angeschlossener Landwirtschaft, wo ältere Menschen die Möglichkeit erhalten, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und sich gesellschaftlich zu engagieren, etwa durch gemeinschftliches Kochen, Backen, Gärtnern, Herstellen von Marmelade und Versorgen von Nutz- und Haustieren wie Schafen, Hühnern und Hunden; b) Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, bei der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste oder zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kuturellen Bedürfnissen älterer Menschen dienen; c) Intiierung, Durchführung und Finazierung von Projekten, die ein sinnhaftes und würdiges Altern zum Ziel haben, in denen älter werdende Menschen als Individuen und im partnerschaftlichen Miteinander wahrgenommen werden; d) Ermöglichung gegenseitiger Hilfestellung von jungen und älteren Menschen auch ohne familiäre Bindung, etwa durch Initiierung und Begleitung von Nachhilfeunterricht, Kinderbetruung und Patenschften und zur Unterstützung in Verrichtungen des täglichen Lebens, um so auch jüngere Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und so dazu beizutragen, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen; e) Maßnahmen zur Ermöglichung und Vertiefung der Beziehung von Mensch und Tier zur Überwindung von sozialer Isolation und zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit; f) Angebote von Kursen, Schulungen und Veranstaltungen, die der Vermehrung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzelnen und dem interreligiösen Dialog dienen, die Durchführung von Ausstellungen, Theateraufführungen, Filmvorführungen, Konzerten und Kursen zur Heranführung an künstlerische Betätigung, sowie die Ermöglichung von Gottesdiensten und seelsorgerischer Bertreuung durch Ordensleute; dabei soll die Beschäftigung mit Frangen nach Gott, der Deutung der Welt, nach Lebenssinn und Wert sowie Normen sittlichen Handelns angeregt und ermöglicht werden; g) Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für die Probleme von älteren Menschen sowie die Stärkung des allgemeinen Interesses an der Arbeit daran, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien; h) die Durchführung und Förderung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutzprojekten am Standort, etwa die gemeinsame Erarbeitung von Standards für Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz und deren Umsetzung im MÜHLEN-QUARTIER, die Erhaltung und Ansiedlung alter Obstsorten, Nutztierrassen, ökologisch wertvoller Flächen und natürlichen Lebensräume, sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Klimawandel und dessen Folgen durch Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Wahrung der Schöpfung; i) Erhaltung und Pflege des denkmalgeschätzten Ensembles MÜHLEN-QUARTIER; j) selbstlose Unterstützung von vor allem äteren Menschen, die infolge ihres kröperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Nr. 2 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind; k) die Förderung der Bereitschaft von Privatpersonen, Unternehmen und privaten Organisationen zur Unterstützung der gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft durch Spenden und ehrenamtliches Engagement durch Erarbeitung und Veröffentlichung von Medien aller Art. 3) Die Gesellschaft muss zur Verwirklichung ihres Zwecks nich gleichzeitig oder im gleichen Maße in den steuerbegünstigten Förderbereichen nach Abs. 1 tätig sein. Ihr steht es frei, welchen ihrer Zwecke sie mit welchen Maßnahmen wahrnimmt. 4) Von der Gesellschaft durchgeführte Veranstaltungen sind regemäßig öffentlich zugänglich. 5) Bei ihrer Tätigkeit arbeitet die Gesellschaft mit steuerbegünstigten Organisationen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ähnlicher Aufgabenstellung planmäßig zusammen, wo und insoweit dies der Verwirklichung ihres Zwecks dient. 6) Die Gesellschaft darf - im Rahmen der Vorgaben des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) - sämtliche Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, den gemeinnützigen Gesellschaftszweck zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, sich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte an anderen Unternehmen beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin- oder in gleicher Weise andere Unternehmen gründen. Die Gründung neuer Organisationen im In- und Ausland soll der Verbreitung und Förderung der christlichen Nächstenliebe dienen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MÜHLEN-QUARTIER gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).