HRB 16601: MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH, Beckum, Wilhelmstraße 41, 59269 Beckum. Nicht mehr Geschäftsführer: Heese, Elisabeth, Beckum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16601: MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH, Beckum, Wilhelmstraße 41, 59269 Beckum. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Vertretung) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Kienzle, Sonja, Beckum, * ‒.‒.‒‒; Piehl, Janne, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16601: MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH, Beckum, Wilhelmstraße 41, 59269 Beckum. Bestellt als Geschäftsführer: Schröter, Susanne, Beckum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 16601: MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH, Beckum, Wilhelmstraße 41, 59269 Beckum. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.02.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16601: MÜTTERZENTRUM Soziales Netzwerk gemeinnützige GmbH, Beckum, Wilhelmstraße 41, 59269 Beckum. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der MÜTTERZENTRUM Beckum e. V. (Amtsgericht Münster VR 70521) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von und die Unterstützung von Familien, Selbsthilfe und Ehrenamt im Bereich Familienhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Flüchtlingshilfe und in der Bildungs- und Beratungsarbeit. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Familientreffpunkt, Fachstelle Offene Ganztagsschule, Fachdienst Integrationshilfe, Fachdienst Familienhilfe, Fachstelle Kinder- und Jugendhaus, Fachstelle Kindertagespflege, Fachstelle Großtagespflege, Fachstelle Ambulante Altenhilfe, Fachstelle Flüchtlingsbetreuung und Maßnahmen der persönlichen und berufsbezogenen Bildung und Beratung. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2018 Teile des Vermögens (Familientreffpunkt, Fachstelle Offene Ganztagsschule, Fachdienst Integrationshilfe, Fachstellen Familienhilfe, Kinder- und Jugendhaus, Kindertagespflege, Großtagespflege, Ambulante Altenhilfe und Flüchtlingsbetreuung) der MÜTTERZENTRUM Beckum e. V. mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, VR 70521) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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