Männergesangsverein Cäcilia Bad Wünnenberg e. V., Bad Wünnenberg (Zum Schlankerberg 32, 33181 Bad Wünnenberg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers des Vereins Chorgemeinschaft Bad Wünnenberg und Fürstenberg e.V. mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn VR 2947) am 10.10.2012 eingetragen geworden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Männergesangsverein Cäcilia Bad Wünnenberg e. V., Bad Wünnenberg (Zum Schlankerberg 32, 33181 Bad Wünnenberg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.06.2012 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2012 des Vereins MGV Liedertafel Fürstenberg e.V mit Sitz in Bad Wünnenberg ( Amtsgericht Paderborn VR 2871) zur Neugründung auf den Verein Chorgemeinschaft Bad Wünnenberg und Fürstenberg e.V. mit Sitz in Bad Wünnenberg als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.