Märker Umwelttechnik GmbH, Harburg/Schwaben (Oskar-Märker-Str. 24, 86655 Harburg/Schwaben). Die Verschmelzung wurde am 12.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 187).
Märker Umwelttechnik GmbH, Harburg/Schwaben (Oskar-Märker-Str. 24, 86655 Harburg/Schwaben). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Märker Kalk GmbH mit dem Sitz in Harburg (Amtsgericht Augsburg HRB 187) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.