HRA 5497: Mäurers Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Grefrath, Mülhausener Straße 6, 47929 Grefrath. Infolge Verschmelzung der persönlich haftenden Gesellschafterin auf die Kommanditistin: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
HRA 5497:Mäurers Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Grefrath, Mülhausener Straße 6, 47929 Grefrath.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2014 mit der M.-Getränke-Fachmarkt GmbH mit Sitz in Grefrath (Amtsgericht Krefeld, HRB 9353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mäurers Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Grefrath (Mülhausener Str. 6, 47929 Grefrath, die Verwaltung und Verpachtung von Grundbesitz, insbesondere des von Gesellschaften der Unternehmungsgruppe Mäurers betrieblich genutzten, einschließlich des von ihnen verpachteten und vermieteten Grundbesitzes, ferner der Gesellschaft von den Gesellschaftern zugeordneten sonstigen Grundbesitzes und sonstigen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Zur Geschäftsführung und Vertretung bei der Gesellschaft ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung) befreit, soweit die Gesellschafterversammlung nicht im Einzelfall etwas anderes beschließt. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit beschließen, dass die persönlich haftende Gesellschafterin zu bestimmten Rechtsgeschäften und Handlungen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Persönlich haftender Gesellschafter: Mäurers Grundstücks GmbH, Grefrath (Krefeld HRB 11288), einzelvertretungsberechtigt. Sie und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.