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Möbel-Zentrum Felder GmbH, Hennef (HRB 958) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bröltalstr. 24
53773 Hennef
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 958
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Möbel-Zentrum Felder GmbH aus Hennef war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 958 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Möbel-Zentrum Felder GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Möbel-Zentrum Felder GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 07.05.2012
Löschung von Amts wegen

Möbel-Zentrum Felder GmbH, Hennef/Sieg, Bröltalstraße 24, 53773 Hennef/Sieg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 30.01.2012
Vorgang ohne Eintragung

Möbel-Zentrum Felder GmbH, Hennef/Sieg, Bröltalstraße 24, 53773 Hennef/Sieg. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist. Es ist daher beabsichtigt, sie nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch die Verfügung beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Verfügung eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Amtsgericht - Registergericht - Siegburg

Historie 1

07.05.2012
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 04.05.2012