HRA 722664: M 2 KOLLEKTION GmbH & Co. KG, Oberstenfeld, Schulstraße 25, 71720 Oberstenfeld. Firma geändert; nun: Möbelhandel Oberstenfeld GmbH & Co. KG. Neue Geschäftsanschrift: In den Schafwiesen 26, 71720 Oberstenfeld. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: MO Verwaltungs-GmbH, Oberstenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 726093).
HRA 722664: M 2 KOLLEKTION GmbH & Co. KG, Oberstenfeld, Schulstr. 36, 71720 Oberstenfeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulstraße 25, 71720 Oberstenfeld. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bentz, Uwe, Köln, * ‒.‒.‒‒.
M 2 KOLLEKTION GmbH & Co. KG, Oberstenfeld (Schulstr. 36, 71720 Oberstenfeld). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Bentz, Uwe, Köln, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin M 2 KOLLEKTION Verwaltungs GmbH, Oberstenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 726093).
M 2 KOLLEKTION GmbH & Co. KG, Oberstenfeld (Schulstr. 36, 71720 Oberstenfeld, Handel mit Waren aller Art auf eigene und fremde Rechnung, Entwicklung, Montage und Komplettierungen, Export und Import.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: M 2 KOLLEKTION Verwaltungs GmbH, Oberstenfeld (Stuttgart HRB 726093). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "M 2 KOLLEKTION Warenvertriebs-GmbH", Oberstenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 310554) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.