Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Möhling, Hans, Altena, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.01.2025
Lübke |
HRB 5109: Möhling - Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dahle, Altenaer Straße 49, 58762 Altena. Einzelprokura: Seuthe, Martin Wilhelm Alfred, Plettenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5109: Möhling - Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dahle, Altenaer Straße 49, 58762 Altena. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an den Kommanditgesellschaften unter - der Firma Möhling GmbH & Co. KG, - der Firma Möhling Beteiligungs GmbH & Co. KG und die Führung der Geschäfte dieser Kommanditgesellschaften.
HRB 5109: Möhling - Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dahle, Altenaer Straße 49, 58762 Altena. Einzelprokura: Standop, Michael, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒.
Möhling - Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dahle (Altenaer Straße 49, 58762 Altena). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2008 mit der Wohnungsbau Möhling & Co. GmbH mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn, HRB 5105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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