HRA 1297: Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lemgo, Am Bauhof 21, 32657 Lemgo. Neue Firma: Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. KG.
HRA 1297: Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lemgo, Am Bauhof 21, 32657 Lemgo. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2020 mit der Möller Feuerungsbau Lemgo GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo, HRB 2914) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1297: Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lemgo, Am Bauhof 21, 32657 Lemgo. Prokura erloschen: Sasse, Stefan, Lemgo, * ‒.‒.‒‒.
Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lemgo, Am Bauhof 21, 32657 Lemgo. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2010 mit der Möller GmbH & Co. KG Feuerfest-Engineering-Anlagentechnik mit Sitz in Lemgo (AG Lemgo, HRA 4211) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lemgo, (Am Bauhof 21, 32657 Lemgo).Einzelprokura: Sasse, Stefan, Lemgo, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Röpke, Anke, Lemgo; Schütte, Detlev, Kalletal.