HRA 14005:Möller Group GmbH & Co. KG, Bielefeld, Kupferhammer, 33649 Bielefeld.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 im Wege des Formwechsels in die MöllerGroup GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 41242) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 17.10.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möller Group GmbH & Co. KG, Bielefeld, Kupferhammer, 33649 Bielefeld.Geschäftsanschrift: Kupferhammer, 33649 Bielefeld.
Möller Group GmbH & Co. KG, Bielefeld (Kupferhammer, 33649 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2008 mit der PVT Holding KG mit Sitz in Jena (AG Jena HRA 101960) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möller Group GmbH & Co. KG, Bielefeld (Kupferhammer, 33649 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 20.07.2004 mit der Möller Management GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 34760) und der MöllerIT GmbH, ebenfalls mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 35661) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.