Möllers Druck und Medien GmbH, Stadtlohn, Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Coesfeld HRA 6577) am 11.03.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möllers Druck und Medien GmbH, Stadtlohn, Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 im Wege des Formwechsels in die noch beim Amtsgericht Coesfeld einzutragende Möllers Druck GmbH & Medien KG (Amtsgericht Coesfeld 16 AR 201/2010) mit Sitz in Stadtlohn umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möllers Druck und Medien GmbH, Stadtlohn, Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn.ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn. Bestellt als: Geschäftsführer: Belbouab, Maik, Uslar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Möllers Druck und Medien GmbH, Stadtlohn (Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2005 mit der H & P Nummer Siebzehn GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 7729) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Möllers Druck und Medien GmbH, Stadtlohn (Timpenweide 2, 48703 Stadtlohn). Bestellt als Geschäftsführer: Lammers, Stephan, Coesfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.