HRB 15917 HL: Möllner Spendenwerkstatt gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Mölln, Kolberger Str. 2, 23879 Mölln. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Es ist die Löschung der nachstehenden Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG beabsichtigt. Widerspruchsfrist 3 Monate HRB 15917 HL: Möllner Spendenwerkstatt gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Mölln, Kolberger Str. 2, 23879 Mölln.
HRB 15917 HL: Möllner Spendenwerkstatt gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Mölln, Kolberger Str. 2, 23879 Mölln. Geschäftsanschrift: Kolberger Str. 2, 23879 Mölln. Gegenstand ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Die Projekte im Einzelnen: Annahme, Sortierung (ggf. Aufarbeitung und Reparatur) und Abgabe von Sachspenden für Flüchtlinge aus der Bevölkerung gemeinsam mit den Flüchtlingen auf ehrenamtlicher Basis. Mitarbeit in der Werkstatt unter fast realen Bedingungen (Übungsfirma) im gewerblichen (handwerklichen) und kaufmännischen Bereich (Arbeitszeit, Sicherheits-Standards, Arbeitsplatz-Ergonomie). Unterstützung von Kontakten zu (Bildungs-)Einrichtungen, Arbeitgebern, Verbänden und Jobcenter. Bildung von Arbeitsgruppen, um für Flüchtlinge Praktika, Qualifizierung, Ausbildung, Studium und Jobsuche zu organisieren. Förderung der Kreativität und des Selbstwertgefühls durch gemeinsames Schneidern, Handwerken, Entwerfen/Entwickeln, Malen und Zeichnen. Andere Projekte für Flüchtlinge und Bedürftige können folgen. Sie müssen gemeinnützig, integrativ und persönlichkeitsfördernd sein. Die Grundsätze und Regeln der Zusammenarbeit in der Spendenwerkstatt sind der Hausordnung zu entnehmen. Kapital: 1,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Kelemen, Dénes, * ‒.‒.‒‒, Mölln, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.11.2015 mit Änderungen vom 18.12.2015, 11.02.2016 und 15.04.2016