Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Mönchengladbach, (Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Niederrheinischen Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft am 04.08.2009 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Mönchengladbach, (Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und desjenigen der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 5912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Mönchengladbach (Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Darüberhinaus hat die gleiche Gesellschafterversammlung die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 2 (Gesellschafterversammlung), in § 9 Absätze 1, 2, 3, 4 und 6 (Geschäftsführung), in § 10 Absätze 2, 3, 4, 5, 7 und 9 (Zusammensetzung, Amtszeit und Haftung des Beirates), in § 11 Abschnitt b von Absatz 1 (Aufgaben und Rechte des Beirats), in § 12 Absatz 8 (innere Ordnung des Beirats, Beschlüsse) und in § 14 Absätze 1 und 2 (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die "Mönchengladbacher Nahwärme GmbH" hat das Ziel, die Bevölkerung preisgünstig mit Nahwärme sowie den damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zu versorgen. Sämtliche handwerkliche Leistungen gegenüber Kunden der Gesellschaft werden ausschließlich von geeigneten Fachbetrieben erbracht, die frei sind von unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung. Gegenstand der "Mönchengladbach Nahrwärme GmbH" ist außerdem die Vornahme aller Geschäfte, die mit den genannten Zwecken im Zusammenhang stehen, wenn und soweit dies mit den gemeinderechtlichen Vorschriften zu vereinbaren ist. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligten, die Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen, sie vertreten oder sonst deren Interessen fördern. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführer - auch einzelne - ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Für Geschäfte mit der Gesellschafterin, der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft, Mönchengladbach, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Mönchengladbach (Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Dieselbe Gesellschafterversammlung hat den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Dauer) und § 5 (Stammkapital) geändert. Die §§ 6-8 sind ersatzlos gestrichen worden; die bisherigen §§ 9-20 sind jetzt §§ 6-17. Der Gesellschaftsvertrag ist im jetzigen § 7 Absatz 2 (Gesellschafterversammlung), § 8 Absatz 2 und 3 (Durchführung der Gesellschafterversammlung), § 10 Absatz 3 und 4 (Zusammensetzung, Amtszeit und Haftung des Beirats), § 11 (Aufgaben und Rechte des Beirats), § 13 Absatz 1 und 3 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte und Rechtshandlungen) und § 17 (Bekanntmachungen) geändert worden . Neuer Unternehmensgegenstand: Die " Mönchengladbacher Nahwärme GmbH" hat das Ziel, die Bevölkerung preisgünstig mit Nahwärme sowie den damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zu versorgen. Gegenstand der "Mönchengladbacher Nahwärme GmbH" ist außerdem die Vornahme aller Geschäfte, die mit den genannten Zwecken im Zusammenhang stehen, wenn und soweit dies mit den gemeinderechtlichen Vorschriften zu vereinbaren ist.
Mönchengladbacher Nahwärme GmbH, Mönchengladbach (Odenkirchener Straße 201, 41236 Mönchengladbach). Die Gesellschaft hat am 08.11.2007 mit der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 5912) als herrschendem Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung des beherrschten Unternehmens am 08.11.2007 und die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens am 06.12.2007 zugestimmt.